Quelle: Pfarrbriefservice.de - Bernhard Riedl
"Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben."
Jakobus 5,14-15
"Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am letzten Tag."
Johannes 6,54
"Muss ich auch wandern in finsterer Schlucht, ich fürchte kein Unheil; denn du bist bei mir."
Psalm 23,4
"Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen."
Indien
Krankensalbung: Sakrament des Lebens
Die Krankensalbung hilft uns Christen, Krankheit, Gebrechlichkeit und Sterben gemeinsam mit Gott zu bestehen und mit seiner Hilfe anzunehmen. Sie stärkt und ermutigt den Kranken bzw. Sterbenden. Viele kennen noch die Bezeichnung "Letzte Ölung", da früher der Priester oft erst im letzten Moment gerufen wurde. Diese Bezeichnung ist allerdings irreführend, denn die Krankensalbung ist ein Sakrament des Lebens, nicht des Todes, und zwar in zweifacher Hinsicht: als Hoffnung auf ein erneuertes Leben nach einer Genesung - und als Hoffnung auf ein neues Leben im Geheimnis des Todes. Deshalb kann die Krankensalbung auch mehrfach gespendet werden, also nicht nur bei akuter Lebensgefahr.
Wenden Sie sich für das Sakrament der Krankensalbung in
Graun und Langtaufers an Don Klaus
St. Valentin und Reschen an Pfarrer Pfeifer Anton
FÜR BEERDIGUNGEN IST IN ZUKUNFT AUSSCHLIESSLICH DON KLAUS ZUSTÄNDIG.
Die Feier der Krankensalbung zu Hause
Falls möglich sollen Verwandte und Freunde oder Hausbewohner an der Feier teilnehmen. Im Zimmer des Kranken werden auf einem Tisch bereitgestellt:
Bei längerer Krankheit kann wiederholt die Krankenkommunion gegeben werden. Familienangehörige können dem Kranken die Kommunion auch nach der Feier der heiligen Messe mit nach Hause bringen.
Sterbesakrament
Das eigentliche Sterbesakrament ist die Feier und der Empfang der heiligen Kommunion. Sie wird auch "Wegzehrung" genannt und soll Nahrung und Stärkung auf dem Weg ins ewige Leben sein. Im Gegensatz zur Krankensalbung, die schon bei schwerer Krankheit gespendet werden soll, wird die Wegzehrung in unmittelbarer Todesgefahr verabreicht, meist im Rahmen einer häuslichen Feier der heiligen Messe. Die Vorbereitung ist die selbe wie bei der Krankensalbung.
Versehgang
Beim Versehgang werden auch die Sakramente der Buße, Krankensalbung und Eucharistie empfangen.
- ein Kreuz (Zeichen der Erlösung)
- eine oder mehrere Kerzen (Symbol des Auferstandenen Herrn, "Licht des Lebens")
- Weihwasser (erinnert an die Taufe und die Gemeinschaft mit Christus)
- etwas Watte (bei der Krankensalbung)
TODESFALL: Allgemeine Informationen
Wenden Sie sich an unseren Herrn Pfarrer.
Er gibt Ihnen die nötigen Informationen und Kontaktdaten der jeweiligen Pfarrei.
In St. Valentin wird Ihnen eine "Trauermappe" gebracht, die weitere nützliche Informationen enthält.
Wenn jemand gestorben ist
(Dieses Dokument gibt es auch als pdf-Datei)
Wenden Sie sich an unseren Herrn Pfarrer. Er gibt Ihnen die nötigen Informationen und Kontaktdaten. In St. Valentin wird Ihnen eine "Trauermappe" gebracht, die alle nötigen Informationen enthält. |
Priester rufen - Rufen Sie den Priester (für alle 4 Pfarreien Don Klaus), damit er eventuell die Sterbegebete betet und vereinbaren Sie den Termin und den Ort der Beerdigung und eventuell hl. Messen.
Arzt rufen - Der Gemeindearzt stellt die ärztliche Bescheinigung aus; den Verstorbenen ankleiden und Verwandte informieren
Sterbeglöcklein: wer läutet?
Ärztliche Bescheinigung bei der Gemeinde abgeben - Es kann sein, dass das auch das Bestattungsunternehmen übernimmt.
Beerdigungsbewilligung (stellt die Gemeinde aus) beim Pfarrer abgeben
Bestattungsunternehmen beauftragen
Foto für den Parte-Zettel bzw. das Sterbebild mitnehmen
Sarg
Kreuz
Parte-Zettel (Todesmitteilung)
Sterbebild
Aufbahrung - zu Hause oder in der Leichenkapelle? Aufbahrungsort herrichten (lassen), Blumen, Kerzen, Weihwasser etc.
Einsargung und Transport des Sarges zum Aufbahrungsort müssen vom Bestatter gemacht werden.
Grab: Setzen Sie sich mit dem FriedhofsKomitee in Verbindung - wer öffnet das Grab? Wo ist das Grab? Schneeräumung erforderlich?
Blumen und Kränze organisieren - falls dies nicht vom Bestattungsunternehmen erledigt wird
Seelenrosenkränze
Wo und wann werden sie gebetet?
Vorbeter suchen
Ministranten
Sargträger
Kreuzträger
Lichtträger
Kerzenträger
Kranz- und Blumenträger
Musikalische Umrahmung (Chor/Organist, Volksgesang (wer stimmt an)? Musikkapelle, Bläser, Sänger oder Musikanten von auswärts?
Welche Vereine, Gruppen und Verbände nehmen an der Beerdigung teil?
Sind außer dem Pfarrer noch weitere Priester oder Diakone eingeladen?
Partezettel aushängen, Sterbebilder aufliegen lassen, Kerzen und Weihwasser ok?
Wegverlauf der Beerdigung klären, ist eine Verkehrsregelung notwendig, wer übernimmt den Ordnungsdienst? Freiwillige Feuerwehr? Falls die Hauptstraße benützt wird: Carabinieri verständigen!
Wo ist die Einsegnung?
Wer stellt den Lebenslauf und die Fürbitten zusammen, wer sucht die Lesung aus und wer liest die Texte jeweils in der Kirche vor?
Wer sucht einen passenden Text als Meditation nach der Kommunion und wer liest ihn vor?
Wer betreut die Lautsprecher?
Wer dankt am Schluss des Gottesdienstes und wem wird gedankt?
Eventuell Trunk organisieren
Die Spenden können dem Pfarrer oder dem Seelsorger gegeben werden und werden in Zukunft auf dem Pfarrblatt veröffentlicht.
Die Beerdigungsspesen sind beim Pfarrer abzugeben.
Viele dieser Fragen sind gemeinsam mit dem Pfarrer abzuklären. Fragen Sie ihn, wer Ihnen bei den Vorbereitungen hilfreich zur Seite steht, vorbetet usw. Die Kontaktdaten des Herrn Pfarrer finden Sie auf der Startseite bzw. auf der Kontaktseite.
Feuerbestattung:
Falls der Verstorbene eine Feuerbestattung gewünscht hat (was er z.B. im Testament festgelegt hat), sind einige Regeln und Gesetze einzuhalten. Ihr Bestattungsunternehmen kann Ihnen diesbezüglich alle nötigen Informationen zur Verfügung stellen. Die Ermächtigung zur Feuerbestattung und Urnenaufbewahrung stellt die Wohnsitzgemeinde aus. Die Beerdigungs-Zeremonie kann auch bei der Feuerbestattung wie üblich durchgeführt werden. Anstatt den Sarg nach der kirchlichen Zeremonie zu vergraben, wird er nach dem kirchlichen Begräbnis vom Bestattungsunternehmen ins Krematorium gebracht, wo der Leichnam und der Sarg verbrannt werden und die Asche in einer versiegelten Urne an die Angehörigen übergeben wird. Lesen sie die gesetzlichen Bestimmungen im „Landesgesetz Nr. 1 vom 19.01.2012 – Bestimmungen im Bereich Bestattungswesen und Feuerbestattung“ und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen für genauere Informationen.
Laut Dekan Stefan Hainz ist die Position der Kirche folgende: "Die Katholische Kirche bevorzugt eine Erdbestattung. Sie gestattet jedoch auch die Feuerbestattung, vorausgesetzt, dass diese nicht aus Gründen gewählt wird, die den Glauben an die Auferstehung in Frage stellen". Die Kirche verlangt, dass die Urnen in den Friedhöfen ihre letzte Ruhe finden (40 cm mit Erde bedeckt im Familiengrab, in den Nischen von Urnenwänden oder in Aschenhäusern), und sie spricht sich gegen eine Aufbewahrung der Urne zu Hause aus und gegen das Verstreuen der Asche; wer seine Asche verstreuen lassen will, sollte bedenken, dass er den Hinterbliebenen den Ort der Trauer und der Zwiesprache nimmt. Die Kirche will, dass die traditionelle Friedhofskultur bewahrt bleibt. Quelle: "Der Vinschger Wind 22-12 vom 31.10.2012.
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Anmerkung: Sollten Sie Pflegegeld für den Verstorbenen erhalten haben, so wird Ihnen der zustehende Anteil des Monats, in dem der oder die Pflegebedürftige gestorben ist, im Normalfall NICHT AUTOMATISCH ausbezahlt. Für den letzten noch ausstehenden Anteil des Pflegegeldes müssen Sie üblicherweise ein eigenes Ansuchen einreichen. Wenden Sie sich dafür an ein Patronat (KVW); rufen Sie zuerst dort an und erkundigen Sie sich, welche Dokumente Sie brauchen. |
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Quelle: "Gotteslob", "Durch das Jahr, durch das Leben - Das christliche Hausbuch für die Familie", 2006, Kösel-Verlag, Hermann Garritzmann u.a.
Weiterführende Informationen und Unterlagen zu Krankensalbung, Sterben und Tod, finden Sie beispielsweise auf
den Web-Seiten der Diözese, in unserer Linksammlung auf der Startseite oder über Suchmaschinen.
KRANKENSALBUNG / STERBESAKRAMENT / TODESFALL
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