Nach kirchlichem Verständnis kann die Taufe nicht rückgängig gemacht werden. Selbst wer aus der Kirche austritt, gehört noch zur Gemeinschaft der Getauften. Er verliert aber mehrere Rechte als Mitglied dieser Gemeinschaft. Dazu gehört der Verzicht auf alle Sakramente; ein Kommunionempfang, eine kirchliche Trauung oder die Krankensalbung sind daher nicht mehr möglich.

Es ist auch der Ausschluss von "Ämtern" vorgesehen, etwa vom Patenamt bei Taufe oder Firmung. Das Recht auf ein kirchliches Begräbnis erlischt ebenfalls. Ausgetretene können selbstverständlich auf einem Friedhof beerdigt werden, aber die Beisetzung erfolgt ohne Vertreter der Kirche (Pfarrer).

Quelle: "Dolomiten" vom Di., 17. Jänner 2012, S. 16

Folgen eines Kirchenaustritts